Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht seit 1973 die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit vor, die (gemeinsam mit Betriebsärzt:innen) Arbeitgeber:innen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes unterstützen und beraten.
Der Afu e.V. bietet hierzu als anerkannter Träger ein Seminar zur Fachkenntnisvermittlung an:
Verlängerung der staatlichen Anerkennung zur Ausbildung der „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ bis 31.12.2026
durch das Landesamt für Arbeitsschutz!
Seminarinhalte:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Grundlagen des Entstehens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
- Basiswissen zu gefährdenden und gesundheitsfördernden Faktoren
- Vorgehensweise zur Ableitung von Zielen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme
- Basiswissen zur Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen
- Rechtliche Grundlagen zur Verantwortung
- Setzen von Zielen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme
- Durch- und Umsetzung sowie Wirkungskontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Basiswissen zur Integration von Sicherheit und Gesundheit in das betriebliche Management
- Rolle und Aufgaben des Sicherheitsingenieurs auf konzeptionellem und planerischem Gebiet
- Umgestaltung von Arbeitsstätten durch Veränderung der technischen Ausstattung
- Handeln der Fachkraft zur Entscheidungsvorbereitung und zum Durch- und Umsetzen von Maßnahmen
Ausbildung nach bewährter Konzeption des DGUV und mit staatlicher Genehmigung
Kursgebühr:
4215,20 € (umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG 2005)