Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht seit 1973 die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit vor, die (gemeinsam mit Betriebsärzt:innen) Arbeitgeber:innen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes unterstützen und beraten.

Der Afu e.V. bietet hierzu als anerkannter Träger ein Seminar zur Fachkenntnisvermittlung an:

Verlängerung der staatlichen Anerkennung zur Ausbildung der „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ bis 31.12.2026
durch das Landesamt für Arbeitsschutz!

Seminarinhalte:

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Grundlagen des Entstehens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Basiswissen zu gefährdenden und gesundheitsfördernden Faktoren
  • Vorgehensweise zur Ableitung von Zielen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme
  • Basiswissen zur Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen
  • Rechtliche Grundlagen zur Verantwortung
  • Setzen von Zielen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme
  • Durch- und Umsetzung sowie Wirkungskontrolle von  Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Basiswissen zur Integration von Sicherheit und Gesundheit in das betriebliche Management
  • Rolle und Aufgaben des Sicherheitsingenieurs auf konzeptionellem und planerischem Gebiet
  • Umgestaltung von Arbeitsstätten durch Veränderung der technischen Ausstattung
  • Handeln der Fachkraft zur Entscheidungsvorbereitung und zum Durch- und Umsetzen von Maßnahmen

Ausbildung nach bewährter Konzeption des DGUV und mit staatlicher Genehmigung

Kursgebühr:

4215,20 € (umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG 2005)

Termine:

26.06.2023 – 15.12.2023

Anmeldung:

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